Guten Tag,
wenn ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert wurde, besteht die gesetzliche Verpflichtung, bis zur Fertigstellung des Rohbaus eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen.
Bitte beachten Sie, dass für die Erstellung der Anfrage Kosten und Gebühren anfallen können.
Sie können eine Anfrage auf Gebäudeeinmessung stellen, wenn Sie:
- - Gebäudeeigentümerin oder Gebäudeeigentümer
- - oder vom obigen Personenkreis bevollmächtigt sind.
Erforderliche Unterlagen:
- - im Fall der Antragsbevollmächtigung: Vorlage der entsprechenden Vollmacht
Die Daten, die Sie in dieses Onlineformular eintragen, werden durch die zuständige Behörde und ggf. weitere Stellen verarbeitet. Bitte beachten Sie die
Informationen nach Artikel 13 DSGVO.