Guten Tag,
einen Antrag auf Wiedergestattung zu stellen, ist nur nach vorhergegangener Gewerbeuntersagung möglich. Wenn die Untersagung nicht länger als ein Jahr rechtskräftig ist, müssen besondere Gründe für eine frühere Wiedergestattung vorliegen. Falls dies auf Ihren Fall zutrifft, können Sie diese später angeben.
Wenn Sie diesen Antrag ausfüllen, können Sie uns die Arbeit erleichtern, in dem Sie Unterlagen hinzufügen, die den Sachverhalt betreffen.
Wichtig: Sie können mit diesem Antrag kein neues Gewerbe anmelden!