Mit diesem Online-Antrag können Sie als Veranstalter von Glücksspielen den Anschluss auf das zentrale, spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS GlüStV beantragen.
Begriffsbestimmungen
„Veranstalter" im Sinne von OASIS sind alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verpflichtet sind, am Spielersperrsystem OASIS GlüStV teilzunehmen. Dies sind:
- Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
- Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten
- Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
- Betreiber von Spielbanken
- Gewerbliche Spielvermittler
- Pferdewetten im Internet
- Buchmacher
- Veranstalter von Online-Casinospielen
- Veranstalter von Online-Poker
- Veranstalter von virtuellen Automatenspielen im Internet
- Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten.
Als „Betriebsstätte" wird in OASIS GlüStV der „Standort" angegeben, an dem das Glücksspiel veranstaltet wird. Im terrestrischen Bereich ist dies die Adresse der Spielstätte (z.B. Spielhalle, Wettvermittlungsstelle, Annahmestelle, Buchmacherörtlichkeit, Gaststätte mit Geld- oder Warenspielgeräten, Spielbanken, gewerbliche Spielvermittler), im Internet die jeweilige Internetdomain. Jeder Veranstalter erhält vom Regierungspräsidium Darmstadt für jeden genehmigten und beantragten „Standort" eine eigene Betriebsstättenkennung.
„Dienstleister" sind Anbieter von Anschlusslösungen zur automatisierten Abfrage von Spielersperren gegen OASIS. Diese nutzen den OASIS Webservice (WS), der das händische Erfassen von Abfragedaten ersetzt.
Fragen und Antworten
F: Warum muss ich mich an das Spielersperrsystem OASIS GlüStV anschließen?
A: Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem gemäß § 23 GlüStV 2021 unterhalten, da gesperrte Spieler nicht an allen öffentlichen Glücksspielen teilnehmen dürfen.
F: Wie wird der Ausschluss gesperrter Spieler gewährleistet?
A: Veranstalter sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder einer vergleichbaren Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei nach § 23 GlüStV 2021 durchzuführen (Spielerstatusabfrage).
F: Wo finde ich weitere Hinweise zum Spielersperrsystem OASIS GlüStV?
A: Auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt finden Sie folgende Seiten:
Hinweise zum Verfahren
Für einen reibungslosen Ablauf beachten Sie bitte, dass
- mit * markierte Felder Pflichtfelder sind und
- für den Onlineantrag einer der Browser Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Google Chrome oder Safari verwendet werden muss.
Allgemein gelten folgende Hinweise für dieses Antragsverfahren:
- Halten Sie für jede Betriebsstätte die gültige Erlaubnis im Dateiformat .pdf, .jpeg, .jpg, oder .png zum Hochladen bereit.
- Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten halten bitte sowohl die Aufstellererlaubnis als auch die jeweilige Geeignetheitsbescheinigung im Dateiformat .pdf, .jpeg, .jpg, oder .png zum Hochladen bereit.
- Sofern sich der Sitz Ihres Unternehmens im Ausland befindet, ist ein Bevollmächtigter im Inland zu benennen.
- Für den Anschluss an das Spielersperrsystem werden zwei Möglichkeiten angeboten:
- WebService für größere und automatisierte Abfrage (OASIS WS)
Die Beantragung eines Anschlusses an OASIS WS setzt das Vorliegen einer Freigabeerklärung voraus. Im Rahmen des Online-Antrags werden Ihnen Dienstleister angezeigt, die bereits im Besitz einer Freigabeerklärung sind.
-
Webseite für manuelle Abfragen des Sperrsystems (OASIS WEB)
Registrierung und Anmeldung
- Wenn Sie zum ersten Mal den Anschluss im Online-Verfahren beantragen, nehmen Sie bitte erst die Registrierung vor. Sobald Sie die Registrierung bestätigen, wird Ihnen an die angegebene E-Mail-Adresse ein Verifikations-Link zugesendet, den Sie per Anklicken aktivieren müssen, um die Registrierung abzuschließen.
- Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie sich mit der per E-Mail zugesandten Vertragsnummer und mit dem von Ihnen angegebenen Passwort anmelden, um den Antrag stellen zu können. Diesen Vorgang wiederholen Sie bitte für die Registrierung jeder weiteren Betriebsstätte (bei bis zu 10 Betriebsstätten).
Anschluss für mehr als 10 Betriebsstätten
Es gibt ein vereinfachtes Antragsstellungsverfahren für die Veranstalter, die einen Anschluss für mehr als 10 Betriebsstätten beantragen möchten. In dem Fall muss dieser Online-Antrag nicht für jede einzelne Betriebsstätte übermittelt werden, sondern nur für eine der Betriebsstätten. Für die Beantragung des Anschlusses für die weiteren Betriebsstätten wenden Sie sich bitte direkt an das RP Darmstadt. Beachten Sie bitte die Hinweise am Ende des Antrags.
Der Anschluss an das Sperrsystem und die Nutzung des Sperrsystems sind nach § 8c GlüStV kostenpflichtig. Eine aktuelle Preisliste finden Sie auf der Seite des RP Darmstadt. Für die Nutzung von OASIS gelten die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen sowie die Leistungsübersicht und technischen Anforderungen.